Mitwirkungsorgane
Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft besteht aus allen Eltern einer Klasse und berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Sie ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden, kann aber auch ihrerseits Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich aus allen Vorsitzenden der KLASSENPFLEGSCHAFT zusammen. An den Schulpflegschaftssitzungen nehmen die Vorsitzenden, die Stellvertreter und die Schulleitung mit beratender Stimme teil.
Die Schulpflegschaft hat die Aufgabe, die Interessen aller Eltern der Schule zu vertreten. In der Regel sollen nach Möglichkeit Entscheidungen, die in der SCHULKONFERENZ zu treffen sind, zuvor in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.
Die Schulpflegschaft kann aber auch von sich aus Anträge an die Schulkonferenz stellen, über die dort abgestimmt wird.
Schulkonferenz
Das oberste Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz setzt sich in der Grundschule aus den gewählten Vertretern der Lehrkräfte und der Vertretern der Eltern zu gleichen Teilen zusammen. Die Schulleitung führt ohne Stimmrecht den Vorsitz. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum der Schulleitung.
Die Schulkonferenz trifft alle für die Schule wichtigen Entscheidungen.
Zum Beispiel:
• den Erlass einer Schulordnung
• die Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit
• die Verwendung der Haushaltsmittel
• die Einrichtung von Kursen
• etc.
Die weiteren Aufgaben sind im Einzelnen in einem festen Aufgabenkatalog im Schulgesetz geregelt.