OGS
Das ist für uns die OGS
Wir OGS-Kinder gehen nach der Schule nicht nach Hause, sondern in die OGS. Die meisten Kinder bleiben bis 16.00 Uhr. Nach dem Unterricht gehen wir in den Essensraum Mittagessen. Nach dem Essen spielen wir alle noch ein bisschen, bevor wir Hausaufgaben machen. Es gibt verschiedene Gruppen, die zu unterschiedlichen Uhrzeiten Hausaufgaben machen. Wenn wir fertig sind, gehen wir in unsere Gruppe zurück. Wir haben viele verschiedene Spiele und Spielzeuge, mit denen wir spielen können. Von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr spielen wir oft draußen auf dem Schulhof. Dann werden wir abgeholt oder gehen alleine nach Hause.
Verfasser: OGS-Kinder
Das OGS-Personal
Jede Gruppe wird von einem/einer pädagogisch ausgebildeten Gruppenleiter/in (Erzieher/in oder Dipl. Sozialpädagoge/in) begleitet. Unsere Gruppenleiter/innen heißen Frau Weiß und Frau Karadas. Hinzu kommen pro Gruppe eine Ergänzungskraft (mit pädagogischer Ausbildung oder langjähriger Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Schulkindern), sowie qualifizierte Honorarkräfte für die Zusatzangebote/AG´s. Unsere Ergänzungskräfte heißen Frau Czypull, Frau Berzen und Frau Globisch.
Betreuungszeiten
Die OGS ist an allen Schultagen nach dem Unterricht ab 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Auch an unterrichtsfreien Tagen oder beweglichen Ferientagen (Brückentagen), wie z.B. nach Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam, wird eine Betreuung von 7.45 Uhr bis 16.00 Uhr gewährleistet.
Auch in den Schulferien steht ein Betreuungsangebot zur Verfügung. In den Oster- und Herbstferien wird die Ferienbetreuung im Wechsel zwischen den OGS-Schulen jeweils in der ersten oder zweiten Ferienhälfte durchgeführt. In den Sommerferien wird eine Ferienbetreuung in den ersten drei Wochen angeboten. In den Winterferien gibt es schulübergreifend in der zweiten Ferienwoche ein Betreuungsangebot.
Es gibt feste Abholzeiten, z.B. von 14:45- 15:00 Uhr oder von 15:45-16:00 Uhr. Ausnahmen hiervon gibt es nur bei Arzt-/Therapieterminen sowie bei einer Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht oder Kommunionunterricht.
Das Mittagessen
Die Kinder erhalten täglich ein warmes Mittagessen, das von einer Catering-Firma an die Schule geliefert wird. Es handelt sich dabei um eine ausgewogene Mischkost, welche durch Obst und Rohkost ergänzt wird. Kinder anderer Glaubensrichtungen werden besonders berücksichtigt. Die Kostenumlage für das Mittagessen liegt monatlich bei ca. 54,50 €. Auch in den Ferien können alle Kinder am Mittagessen teilnehmen – auch Kinder, die sonst regulär nicht zum Essen angemeldet sind. Für Kinder, die regulär nicht am Catering teilnehmen beträgt der Preis pro Einzelessen 2,70 €.
Die Hausaufgaben
Alle Kinder werden durch unsere pädagogisch erfahrenen Kräfte bei der selbstständigen Erledigung ihrer Hausaufgaben begleitet. Die Betreuungskräfte leisten Hilfestellung und sorgen für eine ruhige Lernatmosphäre. Eine individuelle Nachhilfe kann dabei jedoch nicht geleistet werden; die Sorge dafür liegt weiterhin in der Verantwortung der Eltern. Die Hausaufgabenbetreuung findet an 4 Tagen in der Woche (außer freitags) statt.
Das AG-Angebot
Mit den AG´s werden die Bereiche Bewegung/Sport, Kunst, Sprache, Musik, Förderung und Spiel abgedeckt. Angebote wie Sport, Kreativ, Fußball und Handarbeit sind mittlerweile erprobt und werden von den Kindern gerne angenommen.
Der Elternbeitrag
Die Kosten für die OGS-Versorgung orientieren sich am Einkommen der Familie.
Die Kosten für das tägliche warme Mittagessen sind nicht im Betreuungsbeitrag enthalten! Die monatliche Umlage für das Mittagessen (ca. 54,50 €) wird gesondert abgerechnet.
Die Anmeldung für einen OGS-Platz
Für jedes Kind wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Eltern (Erziehungsberechtigten) und dem Verein zur Bildungsförderung abgeschlossen.
Der Vertrag gilt jeweils für ein Schuljahr und kann nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Falls die Zahl der Anmeldungen die Zahl der OGS-Plätze übersteigt, wird die Schulleitung bedarfsgerecht eine Auswahl treffen. Vorrang bei der Vergabe der freien OGS-Plätze haben in jedem Falle Kinder berufstätiger Alleinerziehender bzw. Kinder Alleinerziehender, die eine Berufstätigkeit aufnehmen wollen, Kinder doppelt berufstätiger Eltern sowie Bestandskinder, die bereits an der Betreuung teilnehmen und deren Geschwisterkinder.